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Hans-Joachim Cieslak GmbH


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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Allgemeines
Alle unsere Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Der Vertragsabschluß kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Annahme in Form einer Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die Übersendung einer Rechnung oder die Ausführung des Auftrages ist dem gleichzusetzen. Unsere Angebote gelten als freibleibend.

2. Preise
Die Preise verstehen sich generell als Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe hinzuzurechnen ist. Bei einem Nettoauftragswert unter € 50,00 berechnen wir € 5,00 Mindermengenzuschlag. Darüber hinaus erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 bei reinen Verbrauchsmaterialbestellungen (wie z.B. Tinten und Toner) unter € 100,00 Nettoauftragswert.

3. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die anfallenden Spesen für Wechsel gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Bei Zielüberschreitung berechnen wir die gesetzlichen Zinsen. Rücksendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommenen werden

4. Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die Aushändigung der Eigentumsvorbehaltsware an uns zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, uns diese Ware unverzüglich zu übergeben.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Liefergegenstände bleiben solange unser Eigentum, bis sämtliche uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen erfüllt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, die Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes zurückzunehmen. Die Zahlungspflicht des Käufers wird hierdurch nicht berührt. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies schriftlich anzeigen. Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Von eintretenden Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unseres Sicherungsrechtes durch Dritte muß der Käufer uns sofort verständigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet uns sofort alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen zu übergeben.

6. Lieferzeiten
Die von uns genannten Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Wir bemühen uns, im eigenen Interesse, dieselben nach Möglichkeit nicht zu überschreiten. Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer Schadenersatzansprüche gegen uns nur herleiten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir behalten uns vor eine Bestellung in Teillieferungen auszuführen.

7. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Verpackungskosten werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Ware wird in der uns geeignet erscheinenden Weise versandt und auf Wunsch des Käufers versichert, soweit es sich nicht um Organisationsmittel handelt. Wir tauschen bei berechtigter Beanstandung innerhalb der Gewährleistung alle von uns gelieferten Produkte um (Außer Sonderanfertigungen; angebrochene/gebrauchte Kartuschen bei Fehlbestellungen). Die Kosten für die Rücksendungen bei Beanstandungen trägt generell der Käufer. Wir behalten uns vor, ggf. anteilige Transportkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

8. Garantie und Haftung
Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der H.-J. Cieslak GmbH auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Eine Wandlung ist ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche, z.B. für Schäden die unmittelbar oder mittelbar auf von uns gelieferte Gegenstände zurückzuführen sind, insbesondere für Mängelfolgeschäden und die hieraus entstandenen unnötigen Kosten sind ausgeschlossen, auch bei sachgemäßem Einsatzes des von uns gelieferten Gegenstandes.

8.1 Besondere Garantiebedingungen bei Gebrauchtgeräten
Bei gebrauchten Geräten gilt grundsätzlich folgendes: Es besteht kein Garantieanspruch auf alle Teile die der Tintenzufuhr dienen (z.B. Tinten und Druckköpfen).
Die Garantieverpflichtung beschränkt sich auf Reparatur bzw. Ersatz der als defekt erkannten Teile, wobei der Firma Cieslak GmbH die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz* zusteht.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, welche entstanden sind aufgrund von üblichem Verschleiß -z.B. des Antriebsriemens oder Schlauchsystemes-, unsachgemäßer Benutzung, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuchen durch den Kunden oder besonders durch Drittpersonen ohne Einwilligung von der H.-J. Cieslak GmbH, Störungen der Geräte bei Stromausfall oder ähnlichen Gründen.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstanden sind durch fehlerhafte Software oder fehlerhafte Bedienung der Hardware/Software durch den Kunden, ferner Schäden, die entstanden sind durch Sturm, Blitz, Feuer, Wasser, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen oder andere Fälle höherer Gewalt. Die Kosten für die Behebung solcher Mängel gehen voll zu Lasten des Kunden.
Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine eventuelle Entschädigung für ein Ersatzgerät und die Entscheidung, ein solches während der Reparaturzeit zu stellen, ist Ermessenssache von der H.-J. Cieslak GmbH
Der Kunde hat die H.-J. Cieslak GmbH umgehend über die Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels zu informieren
Alle Gebrauchtgeräte haben grundsätzlich eine BRING-IN-AND-RETURN-GARANTIE (wenn nicht anders schriftlich vereinbart)
- Sie erhalten 6 Monate Reparaturgarantie bei Defekten durch fehlerhafte Komponenten
- Die Kosten für die Zusendung und Rücksendung der reparierten Ware gehen zu Lasten des Auftraggebers/Kunden
*Bei Ersatz verlängert sich nicht die Garantielaufzeit!

8.2 Besondere Garantiebedingungen für PaperPro - Quality-InkTinten
Garantieerklärung der PaperPro Quality-Ink Tinten (*pdf / ca. 20kb)

9. Rücknahme von technischen Geräten
Bei allen durch uns verkauften technischen Geräten wie Plotter, Schneidemaschinen u.s.w. schließen wir generell eine Rücknahme der Geräte aus. Dies gilt für alle technischen Geräte ohne Ausnahme.

10. Transportschäden
Die Ware ist sofort bei Empfang auf Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Schäden der Ware bzw. an der Verpackung sind bei Anlieferung unterschriftlich zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 3 Tagen zu melden.

11. Schriftform
Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile aus allen Lieferungen ist Düsseldorf.

13. Gerichtsstand für Vollkaufleute
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Düsseldorf, auch für Scheck- und Wechselklagen.

Hans-Joachim Cieslak GmbH, Düsseldorf August 2002